Bei der Ambulanten Vorsorgekur haben Sie die Möglichkeit alle für Sie relevanten Heilmittel Bad Füssings( Thermalwasser, Massage, Naturfango, Manuelle Therapie…) auf Rezept zu erhalten.
Hier beantworten wir die im Zusammenhang mit der ambulanten Vorsorgekur immer wieder auftretenden Fragen.
Zahlt meine Krankenkasse eine ambulante Vorsorgekur im anerkannten Kurort?
Ja, im Sozialgesetzbuch §23 SGB V ist die ambulante Vorsorgeleistung (früher Badekur) als Leistung fest verankert. Einmal als Kurmaßnahme einer bereits bestehenden Krankheit oder zur Krankheitsverhütung als Präventionsmaßnahme.
Wie oft kann eine ambulante Vorsorgeleistung beantragt werden?
Jedes Jahr bei bestehender medizinischer Notwendigkeit oder im Regelfall alle 3 Jahre.
Wie erhält man eine ambulante Vorsorgeleistung?
Durch Antragstellung bei Ihrer Krankenkasse zusammen mit Ihrem Hausarzt oder Orthopäden.
Bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen zusammen oder über Ihren behandelnden Arzt.
Ich bin in Rente, zahlt meine Krankenkasse noch eine ambulante Vorsorgekur?
Ja, gerade im Rentenalter ist die ambulante Vorsorgekur das optimale mittel zur Prävention. Mit der Durchführung einer Vorsorgekur leisten Sie einen erheblichen Beitrag zu Ihrer Gesundheit.
Welcher Vorteil ergibt sich aus einer ambulanten VorsorgeKur?
Die für Sie notwendigen Heilmittel( Thermalwasser, Massagen, Naturfango, Krankengymnastik am Gerät…) können vom ortsansässigen Kurarzt frei verordnet werden.
Je nach Krankenkasse erhalten Sie einen Kurkostenzuschuss von 13,-€ am Tag.
Welche Möglichkeiten habe ich nach endgültiger Ablehnung meiner ambulanten Vorsorgekur?
Grundsätzlich haben Sie die Möglichkeit sich hier in Bad Füssing vom Badearzt bei medizinischer Notwendigkeit ein Heilmittel verordnen zu lassen und von zuhause ein Rezept von Ihrem behandelnden Arzt mitzubringen.
Was muss ich beachten wenn ich ein Rezept von Zuhause mitbringe?
Das Rezept sollte nicht älter als 10 Tage sein. Die Behandlungsanzahl pro Woche ist zu beachten, je nach Aufenthaltsdauer.
Welche kosten entstehen?
a: bei Kuren zahlen Sie 10% Eigenanteil sowie 10,-€ Rezeptgebühr. Für die Verordnung von individuellen Gesundheitmaßnahmen(z.B. Bewegung, Entspannung…) zahlen Sie keinen Eigenanteil.
b: bei Verordnung auf Versicherungskarte zahlen Sie 10% der verordneten Heilmittel und 10,-€ Rezeptgebühr.
Informationen
Bei Interesse und weiteren Fragen rufen Sie uns bitte an oder schreiben Sie uns eine Email.
Unsere Damen im Büro sind Ihnen gerne behilflich.
Telefonnummer: 08531 2852
Email: info@physio-sigl.de
Weitere Informationen zum Thema Kur: www.kur-badfuessing.de
Zusätzlich bentwortet Physiotherapeut Benjamin Sigl im folgenden Video die wichtigsten Fragen zum Thema ambulante Vorsoge-Kuren: